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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2.47 "Am ehemaligen Wasserturm, östlich der Freckenhorster Straße" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.47 "Am ehemaligen Wasserturm, östlich der Freckenhorster Straße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen. Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 12.12.2018 im Maßstab 1:2.500 dargestellt.

Mit der Aufstellung wird insbesondere das Ziel verfolgt, für die im bisher geltenden Bebauungsplan Nr. 2.40 als Versorgungsanlage (Wasserturm) festgesetzte Fläche, die südlich davon gelegene, als Gemeinbedarfsfläche (Kirche) festgesetzte Fläche, Baurecht für eine mögliche Wohnbebauung zu schaffen. Die nördlich und südlich der Kirche liegenden, derzeit als Mischgebiet festgesetzten Flächen werden ebenfalls in das Bauleitplanverfahren aufgenommen, um auch hier eine Wohnbebauung planungsrechtlich zu sichern.

Hinweis: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.


Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 21.02.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.03.2019 - 29.03.2019, Vorzeitige Unterrichtung gem. §13a (3) BauGB
  • 22.07.2019 - 30.08.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 09.12.2019 - 23.12.2019, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
  • 30.01.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.02.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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