Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2.05 Innerstädtische Hauptverkehrsstraße im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Bis zum Stichtag 01.01.2008 wurden nur die Plandarstellung und das Rechtskraftdatum (bei FNP Rechtswirksamkeitsdatum) erfasst.
Jüngere Planungsverfahren umfassen weitere Detailinformationen.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Bis zum Stichtag 01.01.2008 wurden nur die Plandarstellung und das Rechtskraftdatum (bei FNP Rechtswirksamkeitsdatum) erfasst.
Jüngere Planungsverfahren umfassen weitere Detailinformationen.
Übersicht Bebauungsplan Nr. 2.05
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 31.08.1990, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 2.05 / 1. Änderung "Innerstädtische Hauptverkehrsstraße"
Parallelverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Gestalterische FestsetzungenAuszug aus dem Bebauungsplan Nr. 2.05 zur besseren LesbarkeitGestalterische Festsetzungen
- Textliche FestsetzungenAuszug aus dem Bebauungsplan Nr. 2.05 zur besseren LesbarkeitTextliche Festsetzungen
- Nachrichtliche HinweiseAuszug aus dem Bebauungsplan Nr. 2.05 zur besseren LesbarkeitNachrichtliche Hinweise
- Bebauungsplan Nr. 2.05 Blatt 1
2.05 Blatt 1 - Bebauungsplan Nr. 2.05 Blatt 2
2.05 Blatt 2
- Gestalterische Festsetzungen
- Begründung