Nr. 96 "Wachtelweg" (Bebauungsplan)

Der im Plangebiet liegende Wachtelweg weist derzeit eine Fahrbahnbreite von unter 5 Metern bzw. eine Gesamtbreite von 6,50 Metern (Fahrbahn und Gehweg) auf. Aufgrund dieser geringen Straßenausbaubreite ist ein Begegnungsverkehr nur schwerlich möglich und bildet daher einen Gefahrenpunkt, insbesondere für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer. Der Wachtelweg kann damit seiner Funktion als Erschließungsstraße für das südlich gelegene Wohngebiet nicht gerecht werden.

Mit der Verbreiterung der Straßenfläche auf eine Breite von 8,50 Meter bis 10,50 Meter soll die Situation langfristig verbessert und eine sichere Gliederung sowie Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche vorangetrieben werden. Die Planung forciert die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche in der o.g. Breite. Des Weiteren werden die im Zuge der Reaktivierung der TWE-Strecke benötigten Flächen zur Errichtung einer Schrankenanlage am Wachtelweg planungsrechtlich gesichert.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt.

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