Landgemeinde Titz

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Bebauungsplan Titz Nr. 45, Ortslage Jackerath, Solarpark

Ziel und Zweck der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraus-setzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage durch Änderung des Flä-chennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans.

Durch diesen Solarpark würde regenerative Energieerzeugung gestärkt und die lokale CO2-Bilanz dauerhaft verbessert. Regenerative Energien, darunter auch die Sonnenenergie, stellen eine Alternative zu den allmählich schwindenden Reserven fossiler Brennstoffe dar. Zum Erreichung der Klimaziele des Pariser Abkommens kann ein Ausbau der regenerati-ven Energien beitragen und, obwohl die Landgemeinde bereits deutlich über den geforder-ten zwei Prozent der Flächenbereitstellung für regenerativen Energien liegt, könnte mit diesem Solarpark das Engagement der Landgemeinde weiter bekräftigt werden.

Ansprechperson

  • Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail:
  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 16.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.10.2021 - 10.11.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 23.12.2022 - 03.02.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 26.05.2023 - 13.06.2023, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge