Telgte-Süd - 01. Änderung im Stadtteil Telgte
Mit den folgenden Festsetzungen soll im Sinne des flächenschonenden Umgangs eine sinnvolle Nachverdichtung erreicht werden. Durch die im Planentwurf getroffenen Festsetzungen hinsichtlich Dachbegrünung, Solarenergienutzung Vorgartengestaltung, Einfriedungen und Pflanzvorgabe für Obstbäume auf den privaten Grundstücken wird versucht, die zusätzlichen Eingriffe der Nachverdichtung weitestgehend zu kompensieren.
Wesentliche Änderungen im Vergleich zum Ursprungsbebauungsplan Telgte-Süd sind u.a.
- - Nachverdichtung bei der Bebauung durch die Zulässigkeit von Doppel-, Reihen- und Kettenhäusern (567 Wohneinheiten anstatt bisher 355 Wohneinheiten, die sich in 53 Reihenhäusern, 44 Doppelhaushälften, 10 Kettenhäusern, 14 Einfamilienhäusern und rd. 450 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern aufteilen)
- - Ausschluss von fossilen Brennstoffen für die Wärme- und Warmwasserversorgung
- - Als Dachform wird das Flachdach vorgesehen, Ausnahme: im nordöstlichen Bereich um die ehemalige Hofstelle gibt es einen Bereich mit der Festsetzung Satteldach, um den Übergang zu den bestehenden nördlichen Baugebieten verträglich zu gestalten
- - Auf mindestens 50 % der Dachflächen von Hauptgebäuden sind Anlagen für Solarenergienutzung zu installieren, wobei installierte Module auf Garagen und Carports und an Fassaden angerechnet werden können
- - Flachdächer von Hauptgebäuden, Garagen, Carports und Nebenlagen sind mindestens 50 % extensiv und dauerhaft zu begrünen
- - Anlegung von Tiefgaragen in der Form, dass für Pflanzmaßnahmen eine Aufbauschicht von 0,80 cm zwischen Oberkante Garagendecke und gewachsenem Boden bzw. vorhandenem Geländeniveau vorhanden ist
- - Vorgaben zu Einfriedungen als Laubhecken und Pflicht im Bereich der Einzel-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäuser je Grundstück - in Abhängigkeit der Grundstücksgröße - Obstbäume anzupflanzen.