Talstraße Ost / Allmendäcker I, 1. Änderung (Bebauungsplan)

Die Flächen des westlichen Teilgebiets des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sollen städtebaulich neu geordnet und hierzu in ihren Nutzungen verändert werden:

Auf der derzeitigen Parkplatzfläche im nördlichen Anschluss an das ehem. Empfangsgebäude des Bahnhof Maichingen soll eine neue zentrale Bussteiganlage (kurz: ZBA) für Maichingen entstehen, die über die bestehende Bahnunterführung an die bereits vorhandene S-Bahn-Haltestelle angebunden ist und somit in Kombination mit dieser das ÖPNV-Angebot in Maichingen ergänzt. Die Anlage soll die Haltevorgänge des Busverkehrs räumlich bündeln und Störungen im Fahrverkehr im Verlauf der Talstraße bzw. in ihrer Verbindung zur Laurentiusstraße, die durch die aktuell bestehenden Fahrbahnrand-Haltestellenanlagen erzeugt werden, mindern.

Die Funktion des bestehenden Parkplatzes soll - räumlich auf eine nördlich anschließende, derzeit nicht genutzte Freifläche verschoben - erhalten bleiben. Aufgrund des räumlichen Zuschnitts des Grundstücks geht die Verschiebung der Anlage zwangsläufig mit einer geringfügigen Reduzierung ihrer Kapazität einher.

Um sicherzustellen, dass im funktionalen Zusammenhang zum S-Bahn-Halt „Maichingen“ die Kapazität an Stellplatzanlagen auch zum Zweck des Park-und-Ride-Verkehrs gesamthaft erhalten bleibt (verbindliche regionalplanerische Zielsetzung) wird innerhalb der einheitlichen Satzung auch eine Stellplatzanlage im Umfeld des Schlüsseläckerplatzes (östliches Teilgebiet des Geltungsbereichs) mit in die Festsetzungen miteinbezogen. Auf den somit in beiden Teilgebieten festgesetzten Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Stellplatzanlage“ lassen sich in Summe die gleiche Anzahl von Stellplätzen anlegen, die bisher im direkten nördlichen Anschluss an das ehem. Empfangsgebäude bestanden.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Teiländerung von

Anhänge

Erneute Veröffentlichung

Erneute Veröffentlichung(2)