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Bebauungsplan
10/6 - "An den Seeswacholdern / Bernhardstraße"

Mit dem mittlerweile begonnenen Abzug der belgischen Streitkräfte werden auch die Siegburger Wohnbereiche nach und nach aufgegeben. Aus diesem Anlass wurde das bestehende Planungsrecht im Bereich aller betroffenen Liegenschaften des Bundesvermögensamtes von der städtischen Bauverwaltung überprüft.
Die Festsetzungen der Bebauungspläne 10/2 und 10/3, in Kraft seit 1962, im Siedlungsgebiet "An den Seeswacholdern" / "Bernhardstraße" entsprechen nicht mehr in jeder Hinsicht heutigen städtebaulichen Zielen. Um einer unerwünschten Entwicklung, z.B. einer zu hohen Verdichtung, vorzubeugen, ist es erforderlich, das Planungsrecht entsprechend zu ändern.

Übersichtsplan
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Ansprechperson

  • Herr Jochen Döring, Telefon: +49 2241 102-1381, E-Mail: jochen.doering@siegburg.de
  • Herr Niklas Ruth, Telefon: +49 2241 102-1376, E-Mail: niklas.ruth@siegburg.de
  • Frau Vera Lansmann, Telefon: +49 2241 102-1380, E-Mail: vera.lansmann@siegburg.de

Verfahrensschritte

  • 29.04.2002, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 30.04.2002 - 14.06.2002, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Luftbilder