Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Planungsausschuss der Stadt Siegburg beschließt, für die im Übersichtsplan markierte, rund 8.280 qm große Fläche (Gemarkung Siegburg, Flur 6) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/6 gem. § 2 Abs. 1
BauGB mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Realisierung einer Wohnanlage für betreutes Wohnen zu schaffen.
2. Der Planungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen, wobei die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB entfällt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 50/6 die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.