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Bebauungsplan
50/6 (Bebauungsplan) - "Bereich zwischen der Von-Stephan-Straße und der Straße Haufeld im Siegburger Zentrum"

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Planungsausschuss der Stadt Siegburg beschließt, für die im Übersichtsplan markierte, rund 8.280 qm große Fläche (Gemarkung Siegburg, Flur 6) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/6 gem. § 2 Abs. 1
BauGB mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Realisierung einer Wohnanlage für betreutes Wohnen zu schaffen.

2. Der Planungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen, wobei die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB entfällt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 50/6 die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Jochen Döring, Telefon: +49 2241 102-1381, E-Mail: jochen.doering@siegburg.de
  • Herr Niklas Ruth, Telefon: +49 2241 102-1376, E-Mail: niklas.ruth@siegburg.de
  • Frau Vera Lansmann, Telefon: +49 2241 102-1380, E-Mail: vera.lansmann@siegburg.de

Verfahrensschritte

  • 31.08.2023, Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB)
  • 08.09.2023, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 18.09.2023 - 20.10.2023, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • 18.09.2023 - 20.10.2023, Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Anhänge