Bebauungsplan

01.04 An der Ibbenbürener Straße - 1. Änderung

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Anpassung der Planfestsetzungen im räumlichen Geltungsbereich hinsichtlich der Baulandnachfrage auf dem Immobilienmarkt.

Allgemeiner Hinweis: Die hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt für Planen und Bauen der Gemeinde Saerbeck auf. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen.

Ansprechperson

  • Frau Gabriele Greder, Telefon: 02574 89205, E-Mail: gabriele.greder@saerbeck.de

Verfahrensschritte

  • 27.07.1995, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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