Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

E 6 Grimmstraße 5. Änderung in der Gemarkung Eckersmühlen

Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von 1,7 Hektar und befindet sich im Ortsteil Eckersmühlen, im Südosten der Stadt Roth.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Süden und Westen durch die bestehende Wohnbebauung

Im Norden durch Waldflächen mit anschließendem Talgrund sowie

Im Osten durch gewerbliche Bauflächen bzw. einen Kinderspielplatz.

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Roth Nr. E 6 „Grimmstraße“.

Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist es, als Maßnahme der Innenentwicklung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der örtlichen Wohnbebauung zu schaffen.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: Raphael.heider@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 16.01.2018 - 16.02.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 27.03.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.04.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Ist eine Änderung von

Parallelverfahren

Anhänge

Amtliche Bekanntmachung

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung