Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

P 2 P2 und Altes Industriegebiet 3. Änderung in der Gemarkung Pfaffenhofen

Der Rat der Stadt Roth hat am 26.06.2012 bzw. am 29.10.2013 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Be-bauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „P 2 und Altes Industriegebiet“ zu ändern.
Der Planungsumgriff befindet sich im Ortsteil Pfaffenhofen und wird begrenzt durch

• die Industriestraße im Westen
• Waldflächen im Osten
• Sport- und Waldflächen im Süden
• gewerbliche Bauflächen im Norden.

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan vom 08.10.2003 bzw. den Gesamtumgriff der 2. Änderung vom 26.07.2006 mit einer Gesamtfläche von ca. 6,2 ha.
Die bisher ausgewiesene Mischgebietsfläche südlich der Neuen Werkstraße soll in die Nutzung als Wald zurückgeführt werden. Die grünordnerischen Bestimmungen, welche den Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche tangieren, sollen flexibler festgesetzt werden.

Umgriff Aufstellungsbeschluss

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Anja Heyne, Telefon: 09171 848 465, E-Mail: anja.heyne@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 29.10.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.02.2015 - 10.03.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 21.03.2018 - 25.04.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 28.08.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 28.11.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Zusammenfassende Erklärung

amtliche Bekanntmachungen