Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

E 6 Grimmstraße 4. Änderung in der Gemarkung Eckersmühlen

Der Stadtrat Roth hat am 27.09.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. E 6 „Grimmstraße“ zu ändern.
Der Planungsumgriff befindet sich im Ortsteil Eckersmühlen der Stadt Roth und wird begrenzt durch
• die Roth im Westen
• Wohnbebauung bzw. die Straße Neue Siedlung im Osten und Norden
• einen Kinderspielplatz im Süden

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des rechtsgültigen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. E 6 „Grimmstraße“, 2. Änderung.
Im Bebauungsplan sollen die Mischgebiete als Flächen für „Allgemeines Wohngebiet“ aus-gewiesen werden. Des Weiteren sollen die Festsetzungen zur Vollgeschoßzahl und zur Bauweise angepasst werden, um eine sinnvolle städtebaulich Nachverdichtung zu ermöglichen.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. E6 "Grimmstraße"

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: Raphael.heider@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 27.09.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.11.2016 - 05.01.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
  • 30.11.2016 - 16.01.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 25.04.2017, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 15.05.2017 - 23.06.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 22.05.2017 - 23.06.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 29.08.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.09.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Ist eine Änderung von

Parallelverfahren

Anhänge

Bekanntmachungen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung