Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan in der Gemarkung Roth

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Stadt Roth in eigener Verantwortung aufgestellt wird. Der Flächennutzungsplan ist für die Stadt Roth sowie die beteiligten Planungsträger verbindlich. Für die Bürgerinnen und Bürger hat er keine direkte Rechtswirkung. Diese wird erst durch die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung) erzeugt.

Am 19. Dezember 2000 beschloss der Stadtrat der Stadt Roth den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan.
Nach Genehmigung durch das Landratsamt Roth wurde dieser durch öffentliche Bekanntmachung am 31.07.2001 rechtswirksam. Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, wird der FNP im Rahmen von Einzeländerungsverfahren oder Berichtigungen fortlaufend aktualisiert.

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: Raphael.heider@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 03.11.2001, Wirksamkeit des Flächennutzungsplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Anhänge

Legende

VVM

Flächennutzungsplandarstellungen