Gemeinde Rommerskirchen / Stadtplanung

Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

51. Flächennutzungsplanänderung "Gewerbepark VII"

Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat in seiner Sitzung am 11.07.2019 den Beschluss zur Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Rommerskirchen „Gewerbepark VII“ gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung durchzuführen.

Der Vorentwurf der 51. FNP-Änderung der Gemeinde Rommerskirchen „Gewerbe-park VII“ sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom

18.07.2019 bis einschließlich 19.08.2019

zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus der Gemeinde Rommerskirchen aus.

Geltungsbereich 51. Änderung FNP
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de

Verfahrensschritte

  • 18.07.2019 - 19.08.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 27.02.2020 - 30.03.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 20.04.2020 - 22.05.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 10.10.2022 - 13.11.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 02.02.2023, Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung gem. § 1 Abs. (3) und § 2 Abs. (1) des BauGB
  • 29.08.2023, Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Parallelverfahren

Anhänge