Flächennutzungsplan: 43. Änderung: Solarpark am Schüttorfer Damm

Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist das Schaffen von Planungsrecht für die Errichtung eines Solarparks auf der ehemaligen Deponie Hummeldorf in Rheine. Um die angestrebte Planung an dieser Stelle zu realisieren, ist eine Ausweisung der Fläche als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ notwendig.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes weist den westlichen Teil der Fläche derzeit als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Ablagerung“ und den mittleren und östlichen Teil als Fläche für die Landwirtschaft aus. Allerdings eignen sich die Flächen aufgrund ihrer Lage am Stadtrand zwischen Verkehrsflächen, ihres sich daraus ergebenden Zuschnittes und der Einschränkungen aufgrund der früheren Nutzungen für eine landwirtschaftliche Verwertbarkeit im besonderen Maße für die Entwicklung eines Solarparks.

Entsprechend wird in Vorbereitung auf den parallel aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15, Kennwort: „Solarpark am Schüttorfer Damm“ der Flächennutzungsplan der Stadt Rheine zum 43. Mal unter dem Kennwort „Solarpark am Schüttorfer Damm“ abgeändert, um die bauleitplanerische Entwicklung der Flächen aus dem Flächennutzungsplan sicherzustellen.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung, Carolin Knuf, Tel.: 05971 939-479 auf.

Geltungsbereich

Ãœbersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Matthias van Wüllen, Telefon: 05971 939 411, E-Mail: Matthias.vanWuellen@rheine.de

Verfahrensschritte

  • 03.05.2023, Änderungsbeschluss gem. § 1 (8) i.V.m. § 2 (1) BauGB
  • 03.05.2023, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 22.06.2023, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 03.07.2023 - 03.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 06.12.2023, Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 22.12.2023, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 08.01.2024 - 08.02.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

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