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Stadtplanung in Passau

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Bebauungsplan
Nibelungenstraße

Der Bebauungsplan „Nibelungenstraße“, Gmkg. St. Nikola wird aufgestellt, um im Zuge einer Innenentwicklung an hierfür städtebaulich geeignetem Standort (Fl.Nr. 128/0, Gmkg. St. Nikola, Anwesen Nibelungenstraße 17) anstelle des bestehenden, aber nicht mehr genutzten Polizeidienstgebäudes Wohnbebauungen mittels Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) errichten zu können.

Die Änderung erfolgt gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren, da mit der vorliegenden Planung ein sogenannter Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegt. Es wird daher insbesondere auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.

Der Flächennutzungsplan, der in diesem Bereich noch eine Gemeinbedarfsfläche „Polizeidirektion“ darstellt, wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege einer Berichtigung angepasst.


Ansprechperson

  • Frau Lisa Weinzierl, Telefon: 0851 396 231, E-Mail: lisa.weinzierl@passau.de
  • Frau Elisabeth Stadler-Huber, Telefon: 0851 396 397, E-Mail: elisabeth.stadler-huber@passau.de
  • Frau Christina Fuchs, Telefon: 0851 396 398, E-Mail: christina.fuchs@passau.de

Verfahrensschritte

  • 20.09.2022, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 01.03.2024 - 05.04.2024, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Anhänge