Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in der Sitzung vom 02.10.2012 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kastenreuth – West“, Gmkg. Grubweg beschlossen. Mit diesem Bauleitplanverfahren soll in Kastenreuth westlich der Bundesstraße B12, d.h. auf der rund 12.000 m² großen Fl.Nr. 398/27 Gmkg. Grubweg, ein Gewerbegebiet ermöglicht werden.