Der Bebauungsplan „Krankenhaus“, 5.1.4, Gemarkung St. Nikola aus dem Jahr 1984 wird insbesondere in einem Teilbereich zwischen dem Klinikum Passau und Kinderklinik Dritter Orden Passau wie folgt geändert: Die bisherigen Festsetzungen müssen überarbeitet werden, um notwendigem zusätzlichen Parkraum im Bereich der Tiefgarage des Kinderklinikums zu schaffen, das Bettenhaus im Altbau des Klinikums zu erweitern, zur Sanierung und Erweiterung verschiedener Gebäudebereiche sowohl für das Klinikum als auch die Kinderklinik sowie zur Errichtung einer Einrichtung für Hybrid-OP´s am Klinikum Passau.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 a BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren, da hiermit eine Maßnahme der Innenentwicklung vorliegt. Es wird daher insbesondere auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.