Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Passau hat in seiner Sitzung am 21.03.2017 die Einleitung des Verfahrens zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Schneckenberg-Nord“, Gemarkung Grubweg beschlossen.
Mit diesem Bauleitplanverfahren soll der Bebauungsplan „Schneckenberg-Nord“, Gemarkung Grubweg, geändert werden, um nordöstlich des Rasenspielfeldes bzw. des festgesetzten Sportplatzes auf Fl.Nr. 44/92 der Gmkg. Grubweg eine Baugrenze zur Ermöglichung eines Vereinsheimes festsetzen zu können.
Da die vorliegende Nachverdichtung einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gem. § 13 a BauGB darstellt, erfolgt die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 i.V.m. § 13 a BauGB. Auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung wird daher gem. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.