Der Bebauungsplan „Sieglberg I“, Gmkg. Grubweg, aus dem Jahr 1983 wird im Bereich der Fl.Nrn. 481 bzw. 482 (im Umgriff der Anwesen Sieglberg 25 und 27), Gmkg. Grubweg geändert. Im Zuge einer Nachverdichtung sollen insbesondere weitere Wohnbebauungen
ermöglicht werden. Hierfür ist die Festsetzung einer neuen Baugrenze bzw. die Anpassung der bestehenden Baugrenzen erforderlich.
Bei der vorliegenden Bebauungsplanänderung handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme, somit erfolgt die Änderung im sogenannten beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird daher verzichtet.