Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität beschloss in seiner Sitzung am 25.10.2022 die Einleitung des o.a. Bauleitplanverfahrens. Mit dieser vorliegenden Änderung des seit 30.05.1990 rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Säumerweg“, 8. Änderung bzw. Neufassung, Gmkg. Grubweg, soll im Bereich der Fl.Nr. 331/3, Gmkg. Grubweg (Laimgrub 17) der Ausbau des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses sowie die Aufstockung der Tiefgarage für die Realisierung von zusätzlichen Wohneinheiten ermöglicht werden.