Der Bebauungsplan „GI´Sperrwies 5. Bauabschnitt - Am Totenmais“, Gmkg. Heining wird im südlichen Bereich der Fl.Nr. 312/12 Gmkg. Heining geändert, um anstelle eines bisher als zu erhaltend festgesetzten Waldbestandes Stellplätze realisieren zu können.
Nachdem es sich bei diesem Vorhaben um eine Innenentwicklungsmaßnahme im Sinne des § 13a BauGB handelt, wird das Änderungsverfahren im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird insbesondere auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB bzw. der Aufstellung eines Umweltberichts im Sinne von § 2a BauGB gem. § 13 Abs. 3 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Notwendige naturschutzfachliche Maßnahmen sollen im Laufe des Verfahrens berücksichtigt werden.