Der Bebauungsplan „Nibelungenstraße“, Gmkg. St. Nikola wird aufgestellt, um im Zuge einer Innenentwicklung an hierfür städtebaulich geeignetem Standort (Fl.Nr. 128/0, Gmkg. St. Nikola, Anwesen Nibelungenstraße 17) anstelle des bestehenden, aber nicht mehr genutzten Polizeidienstgebäudes Wohnbebauungen mittels Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) errichten zu können.
Die Änderung erfolgt gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren, da mit der vorliegenden Planung ein sogenannter Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegt. Es wird daher insbesondere auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
Der Flächennutzungsplan, der in diesem Bereich noch eine Gemeinbedarfsfläche „Polizeidirektion“ darstellt, wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege einer Berichtigung angepasst.