Der Bebauungsplan „St. Korona“, Gmkg. Hacklberg vom 05.08.1998 wird im Bereich der Fl.Nr. 686 (Tittlinger Straße 7) und 618/5 (Straßenverkehrsfläche Tittlinger Straße) Gmkg. Hacklberg geändert, um im südlichen Bereich des Flurstücks 686 einen Neubau, sowie in diesem Zuge die Aufstockung des Bestandsgebäudes zu ermöglichen. Zudem wird der bisher im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzte Fußweg entlang des Flurstücks 686 an der Tittlinger Straße entfallen und stattdessen eine Mittelinsel errichtet. Hierzu muss die Wegeverbindung geändert und die Tittlinger Straße in einem Teilbereich erweitert und umgebaut werden.
Als Nutzungsart wird weiterhin ein MI festgesetzt.