Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan „An der Stephanstraße“, Tektur, Gmkg. Hacklberg wird im Bereich des Flurstücks Fl.Nr. 421/0 Gmkg. Hacklberg (westlich des Anwesens „Am Wimhof 103“) geändert: Im Zuge einer Nachverdichtung sollen zusätzliche Baugrenzen ausgewiesen bzw. geändert und für einen Teilbereich die Geschossigkeit, Geschossflächenzahl (GFZ) und Wandhöhe entsprechend überarbeitet werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 a BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren, da hier ein Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegt. Es wird daher insbesondere auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren einzuleiten.