Der Bebauungsplan „An der Rittsteiger Straße“, Gmkg. Heining, wird im Bereich der Fl.Nrn. 604 und 604/ 80 (TF) (unmittelbar anschließend an das Anwesen Rittsteiger Straße 15) Gmkg. Heining geändert, um eine zusätzliche Bebauung mit einem Wohngebäude zu ermöglichen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 a BauGB im sogenannten be-schleunigten Verfahren, da der Geltungsbereich weniger als 20 000 Quadratmetern beträgt und mit der verfolgten Maßnahme im Umgriff bestehender Bebauungen ein Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegt. Es wird daher insbesondere auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.