Für den Bereich Haslachhof (Fl.Nr. 244/7, 239/26, 239/19, 239/13, TF 244, TF 244/3, TF 244/6, TF 244/8, TF 339/4, TF 239/10, TF 240/3, TF 239/16), d.h. für die weitgehend bebauten Bereiche beidseits der Straße Haslachhof, sowie nördlich der bereits bestehenden Außenbereichssatzung „Haslachhof“ in der Gemarkung Ries wird die Außenbereichssatzung „Haslachhof-Erweiterung“ gem. § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt.
Be