Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität beschloss in seiner Sitzung am 13.04.2021 die Einleitung des o.a. Bauleitplanverfahrens. Mit dieser vorliegenden 28. Änderung des seit 20.05.2003 rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Fuchsbauerweg“ 20. Änderung, Gemarkung Haidenhof, soll im Bereich der Neuburger Straße 87 für die Fl.Nrn. 210, 210/24 und 210/13, Gmkg. Haidenhof anstelle des ausgewiesene Mischgebietes (MI) ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden, um insbesondere im westlich des Kainzenweges gelegenen Bereich eine Wohnanlage samt Nebenanlagen (Tiefgaragen) realisieren zu können. Hierfür ist die Überarbeitung der Festsetzungen gem. der geplanten Nutzungsart erforderlich. Zudem sollte die Anzahl der Vollgeschosse auf IV festgelegt werden. Für die südlich gelegene Fl.Nr. 210/26, welche sich bereits im Bereich eines Allgemeinen Wohngebietes befindet, soll anstelle von bisher zwei Vollgeschossen eine Erhöhung auf nun 3 Vollgeschosse vorgenommen werden.