Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Karlsbader Straße, 15. Änderung“ aus dem Jahr 1988 wird in dem Bereich des bestehenden Handel- und Dienstleistungsgebäudes „Goldener Steig“ sowie dem zugehörigen Parkplatz, nördlich der Königsberger Straße zur Ermöglichung eines Mischgebietes (MI) gem. § 6 BauNVO geändert. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nrn. 434/168 und 434/203 und 549/82 TF, Gmkg. Haidenhof und damit eine rund 0,5 ha große Fläche. Mit dieser Planung soll anstelle des abzubrechenden Gewerbegebäudes ein innerstädtisches Quartier für Wohnnutzungen sowie für hier geeignete gewerbliche Nutzungen entsprechend des Gebietscharakters des Mischgebietes (MI) ermöglicht werden. Hierbei ist eine Anpassung der bisher festgesetzten Nutzungszahlen erforderlich. Da mit dieser Änderung des Bebauungsplans durch Abbruch und verdichteten Neubau eine Maßnahme zur Nachverdichtung verfolgt wird, liegt ein Bebauungsplan der Innenentwicklung vor. Die Aufstellung erfolgt daher im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Dabei wird insbesondere auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung verzichtet. Der am 20.07.2020 vom Stadtrat der Stadt Passau gefasste Beschluss zur Mobilisierung von Bauland („Baulandbeschluss“) findet Anwendung.