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Stadtplanung in Passau

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Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan, 73. Änderung

Mit diesen Planungen soll in Kastenreuth nördlich bereits bestehender Betriebe, d.h. auf den Fl.Nrn 395, 395/2 sowie 395/4 bis 395/10 Gmkg. Grubweg, ein Gewerbegebiet und östlich davon - im Anschluss an das bestehende Hotel - ein Mischgebiet ermöglicht werden. Der östliche Teil des hier bereits dargestellten „geplanten Gewerbegebietes“ wird nach Osten, d.h., zum bestehenden Wald hin, geringfügig erweitert und als (insbesondere bezüglich der Lärmimmissionen) eingeschränktes Gewerbegebiet (GE´) gem. § 8 BauNVO dargestellt. Die bislang innerhalb diesem bereits dargestellten (geplanten) Gewerbegebiet aufgeführte „Fläche mit besonderer Bedeutung für Ökologie, Landschafts- und Ortsbild“ wird entsprechend zurückgenommen. Am südlichen Rand dieses Gewerbegebietes wird dagegen künftig ein Waldsaum bzw. eine Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt. Im nordöstlichen Anschluss an das Gewerbegebiet, d.h. für den Bereich um das bestehende Hotel „Burgwald“ an der Salzweger Straße, wird künftig ein Mischgebiet (MI) gem. § 6 BauNVO dargestellt. Die im Flächennutzungsplan hier dargestellten Flächen für die Landwirtschaft bzw. Flächen für die Forstwirtschaft werden entsprechend zurückgenommen. Die im westlichen Anschluss bislang dargestellten geplanten Gewerbeflächen werden, da diese, wie sich herausstellte, dauerhaft nicht zur Verfügung stehen, künftig wieder als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Mit diesen Änderungen wird eine weitere Realisierung des gegenwärtig nur im südlichen Teil bebauten Gewerbegebietes in Kastenreuth - Nord ermöglicht.  Die südlich an diese Straßenverbindung befindlichen Flächen des bestehenden Hotels werden dabei - in großen Teilen bereits den tatsächlichen Nutzungen entsprechend - als Mischgebiet dargestellt.Die o.a. GE- bzw. MI-Flächen grenzen im Süden an bereits bestehende Gewerbebetriebe an. Diese städtebaulich sinnvolle Entwicklung bzw. Erweiterung dieses Gewerbegebietes in nördliche Richtung wird daher bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Passau mit den hier folgerichtig dargestellten geplanten Gewerbeflächen bereits aufgezeigt.

 

Die Rechtswirksamkeit ist am 15.07.2020 eingetreten.


Ansprechperson

  • Frau Christina Fuchs, Telefon: 0851 396 398, E-Mail: christina.fuchs@passau.de
  • Frau Isabel Sageder, Telefon: 0851 396 231, E-Mail: isabel.sageder@passau.de

Verfahrensschritte

  • 15.11.2005, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 23.05.2008 - 20.06.2008, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • 25.04.2014 - 26.05.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • 08.07.2014, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 01.08.2014 - 01.09.2014, Öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
  • 04.08.2014 - 01.09.2014, Mitteilung an Behörden
  • 24.01.2020 - 28.02.2020, Wiederholung Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
  • 20.04.2020, Feststellungsbeschluss
  • 15.07.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren


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