Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Passau hat in seiner Sitzung am 12.04.2016 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Innenbereichssatzung „Patriching-Nord“, Gmkg. Hacklberg beschlossen. Im nördlichen bzw. nord-westlichen Bereich von Patriching (angrenzend an das Anwesen „Patriching 44 a“) sollen die Fl.Nrn. 459/22, 459/27, 459/28 in den bereits bestehenden „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ (Innenbereich) gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogen werden, um eine maßvolle und städtebaulich geordnete bzw. verträgliche Erweiterung der Wohnbebauung in Patriching ermöglichen zu können. Die erforderlichen Ausgleichsflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen werden im Aufstellungsverfahren ermittelt und durch entsprechende Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 i. V. mit § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB sichergestellt.