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Stadtplanung in Passau

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Bebauungsplan
Patriching - Jägerholz Süd

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Passau hat in seiner Sitzung am 25.06.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan  „Patriching – Jägerholz Süd“, Gmkg. Hacklberg beschlossen.

Mit diesem Bebauungsplan soll auf den Fl.Nrn. 560/49 und 560/50, beide Gmkg. Hacklberg, östlich des Anwesens „Patriching 58“, ein allgemeines Wohngebiet (WA) für ein Einzelhaus mit mind. 2 WE ermöglicht werden. Die auf Flur-Nr. 560/50, Gmkg. Hacklberg bestehenden Eichen werden als zu erhalten festgesetzt und die Fläche als Gehölzfläche von der Bebauung ausgenommen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b i.V.m. § 13 a bzw. § 13 BauGB. Durch § 13 b BauGB wird der Anwendungsbereich des beschleunigten Verfahrens auf an den

Ortsrand anschließende Flächen erweitert, um hierdurch eine weitere Wohnbaulandmobilisierung zu ermöglichen. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben, da die Größe der Grundfläche weniger als 10.000 m² beträgt, das Vorhaben sich im unmittelbaren Anschluss an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet und die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet wird. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gegeben, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten. Auf die Aufstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB wird daher gem. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.

Der Flächennutzungsplan, der in diesem Bereich eine „Fläche für die Forstwirtschaft“ darstellt, wird gem. § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.


Ansprechperson

  • Stadtplanung, Telefon: 0851/ 396 241, E-Mail: stadtplanung@passau.de

Verfahrensschritte

  • 25.06.2019, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 05.06.2020 - 13.07.2020, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 24.09.2021 - 11.10.2021, Erneute Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) BauGB
  • 20.12.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 19.01.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge