Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Passau hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Erhardstraße / Grünaustraße“, Gemarkung St. Nikola, beschlossen. Mit dieser Änderung sollen Nachverdichtungen im sogenannten „Quartier Mitte“ (Fl.Nr. 232 Gmkg. St. Nikola) ermöglicht werden um insbesondere für die hier bestehenden Einrichtungen der Universität dringend benötigte Erweiterungsflächen schaffen zu können. Hierzu sind insbesondere Aufstockungen beim bestehenden Gebäudekomplex „Erhardstraße 2 / Dr.-Hans-Kapfinger-Straße 14c“ sowie beim Gebäude „Dr.-Hans-Kapfinger-Straße 14 b“ vorgesehen. Da es sich bei dieser Nachverdichtung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, liegt ein so genannter „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im Sinne von § 13 a BauGB vor. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt daher im „beschleunigten Verfahren“ gem. § 13 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BauGB. Von der Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird dabei gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.