Mit dieser Bebauungsplanänderung wird im Rahmen einer Nachverdichtung zwischen der Einmündung der Kreuzbergstraße in die Max-Matheis-Straße und dem bestehenden Anwesen „Kreuzbergstraße 24“ - d.h. auf den Fl.Nrn. 431/50 und 431/93 - durch Festsetzung einer Baugrenze ein Mehrfamilienhaus mit max. 6 Wohneinheiten (WE) ermöglicht.