Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 einstimmig beschlossen, den seinerzeitigen Aufstellungsbeschluss vom 22.03.2011 bzw. die sich im Verfahren befindlichen Bauleitplanungen, d.h. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 100. Änderung und im Parallelverfahren Bebauungsplan „SO Therapeutische Begleitung am Langlebenhof“, Gmkg. Hacklberg auf Grund zwischenzeitlich festgestellter, weitergehender Planungsabsichten zu ergänzen bzw. zu ändern.
Mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan „SO Therapeutische Begleitung am Langlebenhof und SO Schulsportanlage Freudenhain“, Gmkg. Hacklberg, sollen durch Ausweisung eines Sondergebiets „SO Therapeutische Begleitung“ die Voraussetzungen geschaffen werden, die bereits bebauten Flächen planungsrechtlich dem Ist-Zustand anzupassen und die künftig beabsichtigten Nutzungen bzw. Bebauungen zur Gewährleistung einer gemeinsamen Wohn- und Therapieform für Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen zu ermöglichen. Hierbei soll u.a. „Reitplatz“ zu Therapiezwecken realisiert werden. Festgesetze Ausgleichsflächen sowie Streuobstwiesen sollen die Freiraumnutzung in den benachbarten Außenflächen und die Erholungsfunktion in unmittelbarer Umgebung ermöglichen.
Südlich dieses Sondergebietes „Therapeutische Begleitung am Langlebenhof“, d.h. im unmittelbaren Anschluss an das Schulgelände, soll zudem das hier bestehende Sondergebiet des Auersperg-Gymnasiums Freudenhain um ein Sondergebiet „Schulsportanlage Freudenhain“ erweitert werden, um darin ein Baufeld für eine dringend benötigte neue Schulturnhalle festsetzen zu können.