Bebauungsplan: 144 - Pölling Dahmit II

Im Gewerbegebiet Pölling Dahmit wird anschließend an die bestehenden Gewerbeflächen weitere gewerbliche Bauflächen für Betriebserweiterungen nachgefragt. Das entsprechende Gebiet liegt im nördlichen Anschluss an die bestehenden Gewerbegrundstücke. Auch der Bereich des Maierbaches soll einbezogen werden, um hier genaue Festlegungen im Übergangsbereich der bebaubaren Grundstücke und der zu schützenden Rand- und Hochwasserbereiche des Maierbaches treffen zu können. Das Gewerbegebiet liegt zwischen der Pöllinger Hauptstraße und der B8 und ist aufgrund seiner gute Erreichbarkeit ein qualifizierter Standort. In unmittelbarer Nähe befinden sich keine störanfälligen Nutzungen, wodurch immissionsschutzrechtliche Konflikte nicht zu erwarten sind. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan vom 30.03.2004 stellt für den Bereich, Gewerbeflächen, Grünflächen und Flächen für Landwirtschaft dar. Im Bereich des Maierbaches befindet sich außerdem eine Schraffur, dass dieser Bereich von Bebauung freizuhalten ist, für die Uferbereiche des Maierbachs. Für die beabsichtigten Planungen sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Übersichtsbild Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Frau Tanja Meier, Telefon: 09181 255 1502, E-Mail: tanja.meier@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 09.12.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 28.06.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 05.07.2022 - 08.08.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 12.12.2022, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 27.12.2022 - 30.01.2023, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 27.06.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 28.09.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Parallelverfahren

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