Bebauungsplan: 168 - SO Dreichlinger Straße

Der Lebensmittelvollsortimentsbetrieb der Firma Real GmbH in der Dreichlinger Straße 1 wird aktuell von einem anderen Anbieter übernommen. Der Lebensmittelvollsortimentsbetrieb soll fortgeführt werden. Hierfür soll der Bestandsmarkt abgebrochen werden und im selben Zuge die Errichtung eines Neubaus erfolgen.

Der geplante Markt soll die Verkaufsfläche des bisherigen Real-Marktes aufweisen, wobei aufgrund unterschiedlicher Betreiberkonzepte, Änderungen der Sortimentsstruktur in Betracht kommen. Inwiefern diese Sortimente mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Neumarkt vereinbar sind und keine schädlichen Effekte auftreten, muss auf Ebene eines Bebauungsplans genauer geklärt werden.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Neumarkt aus dem Jahr 2004 stellt für die Fläche des aktuellen Real-Marktes und des genutzten Parkplatzes Sondergebiet Handel dar.

In dem Bebauungsplan soll vor allem das Thema Sortimente im Einklang mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Neumarkt geklärt werden, sowie vor allem die Attraktivität der Außenanlagen, die aktuell nicht dem Standard in Neumarkt entsprechen, geregelt werden. Ein Bebauungsplan ist zudem notwendig, um die Einzelhandelsentwicklung in diesem Bereich geordnet steuern zu können, um zu vermeiden, dass Entwicklungen entstehen, die die Innenstadt sowie andere Fachmarktstandorte in Neumarkt beeinträchtigen

Übersichtsbild Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Frau Lena Wächter, Telefon: 09181 255 1508, E-Mail: lena.waechter@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 29.04.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.08.2021 - 06.09.2021, Informationsmöglichkeit für die Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
  • 31.01.2022, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 17.02.2022 - 17.03.2022, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 09.05.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.08.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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