Satzung

Lärmaktionsplan für die Stadt Mettmann (Stufe 4)

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Mettmann

 

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete angrenzend an Bundes- und Landesstraßen sowie Haupteisenbahnstrecken umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig.

Im Auftrag der Stadt Mettmann hat das Ingenieurbüro Peutz Consult GmbH in den vergangenen Wochen den Entwurf des Lärmaktionsplans der Stufe 4 erarbeitet.

Folgende Hauptverkehrsstraßen sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecke sind in der Stadt Mettmann von der Lärmkartierung erfasst:

Hauptverkehrsstraßen:

·         B 7: Stadtgrenze West – Südring / L 156 Düsseldorfer Straße; L 156 Düsseldorfer Straße – Kreisverkehr K 26; Kreisverkehr K 26 – Kreisverkehr Eidamshauser Straße; Kreisverkehr Eidamshauser Straße – L 403 Talstraße; L 403 Talstraße – L 4232 Gruitener Weg

·         L 403: Stadtgrenze – B 7 Südring

·         L 422: Stadtgrenze Nord – L 426 Rohdenhauser Straße; L 426 Rohdenhauser Straße – K 38 Wülfrather Straße

·         L 423: B 7 Südring – Stadtgrenze Südost

Nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecke:

·         Regiobahn S 28

Die öffentliche Beteiligung erfolgt einphasig. Grundlage für die hier laufende Beteiligung ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link zum Lärmkartenviewer NRW) sowie der darauf basierende Entwurf des Lärmaktionsplans.

 

Wie kann ich mich beteiligen?

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Mettmann möchte Sie daher herzlich einladen, sich aktiv von

Montag, den 25. März 2024 bis Freitag, den 26. April 2024

an der Lärmaktionsplanung Stufe 4 zu beteiligen / zu informieren / Ihre Anliegen, Vorschläge und Erfahrungen mitzuteilen.

 

Während der Auslegungszeit können Sie online eine Stellungnahme mit Ihren Anregungen abgeben. Dies funktioniert wie folgt:

1.        Informieren Sie sich vorab über die vom LANUV NRW erstellte Lärmkartierung (jeweils für den 24h-Pegel und den Nachtpegel für den Straßenverkehr sowie den sonstigen Schienenverkehr) sowie den darauf basierend erstellten Entwurf des Lärmaktionsplans des Ingenieurbüros Peutz Consult GmbH. Diese Unterlagen finden Sie nachfolgend.

2.        Klicken Sie bitte auf die rot umrahmte Schaltfläche „Öffentlichkeitsbeteiligung“.

3.        Bitte verfassen Sie Ihre Inhalte zu diesem Thema im entsprechend dafür vorgesehenen Textfeld.

 

Hinweise: Bitte geben Sie bei Ihren Stellungnahmen / Eingaben / Anregungen den betreffenden Straßenabschnitt (bspw. durch Nennung einer Adresse bestehend aus Straße und Hausnummer oder eines Bereiches wie bspw. Musterstraße 1 / Ecke Musterstraße 2) möglichst präzise an, um Ihren Einwand räumlich lokalisieren und Ihre potentielle Betroffenheit prüfen zu können.

 

Eine Anmeldung oder Registrierung ist für Privatpersonen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich. Sofern Sie dennoch persönliche Daten wie Ihre Email-Adresse angeben möchten, können Sie ggf. für Rückfragen bezüglich Ihrer abgegebenen Stellungnahme kontaktiert werden.

Ihre Daten werden gemäß den Vorgaben zum Datenschutz anonymisiert verarbeitet und ausgewertet.

Falls Sie Interesse an einer Mitwirkungsmöglichkeit an der Lärmaktionsplanung haben, jedoch keine Möglichkeit besteht, sich online zu beteiligen, sind nach vorheriger Terminabstimmung unter den Telefonnummern 02104-980-314 bzw. 980-313 oder der Emailadresse stadtplanung@mettmann.de die Einsichtnahme und die Abgabe der Stellungnahme auch im Amt für Stadtplanung und Vermessung, Rathaus 2. Etage Neubau, rechte Flurseite neben Zimmer N 218, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann möglich

Hinweis: Auch nach Ende der oben genannten Auslegungszeit können Stellungnahmen noch bis zum 03. Mai 2024 ausschließlich unter stadtplanung@mettmann.de abgegeben werden.

 

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Wichtiger Hinweis: Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie aus der Lärmaktionsplanung ergibt sich kein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Für die Aktualisierung des Lärmaktionsplans ist die Kommune, somit im konkreten Fall die Stadt Mettmann, zuständig – die konkrete Planung, Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen fällt jedoch nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Mettmann, sondern auch in den des Straßenbaulastträgers.

Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.mettmann.de bekannt gegeben.

 

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.



[1] In NRW sind dies die Städte und Gemeinden
[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

 

 

Ansprechperson

  • Frau Ann-Katrin Söhngen, Telefon: 02104980314, E-Mail: ann-katrin.soehngen@mettmann.de
  • Herr Jürgen Wilmsen, Telefon: 02104 980 313, E-Mail: juergen.wilmsen@mettmann.de
  • Frau Anne Havlat, Telefon: 02104 980 311, E-Mail: anne.havlat@mettmann.de

Verfahrensschritte

  • 25.03.2024 - 26.04.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

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