Bauleitplanung Stadt Meinerzhagen

Rathaus

Hinweise

Alle hier gezeigten Dokumente dienen lediglich Informationszwecken. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der jeweiligen Ansprechperson oder in der Planauslage.

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Nr. 003 Schulpforta, 04. Änderung

Die Bebauungsplanänderung hat durch Festsetzung einer "Fläche für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Kindergarten/Kindertagesstätte" die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für den Bau einer solchen Einrichtung geschaffen.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Friedrich Rothaar, Telefon: 02354 77170, E-Mail:
  • Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 01.07.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.09.2019 - 18.10.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 04.11.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.02.2020 - 27.03.2020, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 22.06.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 22.07.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge