Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Flächennutzungsplan
FNP, 08. Änderung "Marktplatz Lünen-Süd"

Zur Stärkung des Standortes als Wohnbereich und Förderung einer qualifizierten Nahversorgung in Lünen-Süd, soll für den bestehenden Lebensmittel-Vollsortimenter eine geeignete Erweiterungsmöglichkeit im zentralen Bereich der Jägerstraße gesucht werden. Dies wird als Ziel im Nahversorgungskonzept der Stadt Lünen (1. Überarbeitung vom 04.02.2010) formuliert.

Ziel der Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung und Bebauungsplanaufstellung) ist es, Planungsrecht für den Neubau eines Lebensmittel-Vollsortimenters mit max. 1.300 qm Verkaufsfläche zu schaffen. Hierzu soll in dem neu aufzustellenden Bebauungsplan ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Großflächiger Einzelhandel ´Lebensmittel´ (Vollsortimenter)" festgesetzt werden. Da der Flächennutzungsplan für den Bereich des Platzes eine öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung "Marktplatz" darstellt und ein aufzustellender Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist (§ 8 Abs. 2 BauGB), muss der Flächennutzungsplan an dieser Stelle geändert werden.

Die Darstellung des zentralen Versorgungsbereichs soll entsprechend den Zielaussagen des Nahversorgungskonzeptes im Flächennutzungsplan auf den Bereich des Marktplatzes erweitert werden.

-Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.-

Verfahrensschritte

  • 07.06.2011, Änderungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.09.2011 - 16.10.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 12.09.2011 - 16.10.2011, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 11.04.2012 - 11.05.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 11.04.2012 - 11.05.2012, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
  • 05.07.2012, Feststellungsbeschluss
  • 06.03.2013, Rechtskraft gem. § 6 (5) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

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Ihre Ansprechpersonen

  • Herr Thomas Berger, Telefon: 02306 104-1509, E-Mail: thomas.berger.41@luenen.de
  • Frau Sina Kittel-Wolf, Telefon: 02306 104-1458, E-Mail: sina.kittel-wolf.41@luenen.de