Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 084 "Zechenstraße", 1. Änderung

Aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre und aktueller Vorgänge wird für den Teilbereich des jetzigen Standortes "Vollsortimenter / Discounter" akuter Handlungsbedarf gesehen, um die weitere städtebauliche Entwicklung zu steuern. Der im Nahversorgungskonzept der Stadt Lünen als Nahversorgungszentrum festgelegte Standort soll durch eine Erweiterung um ca. 5.000 m² nach Westen gestärkt werden. Auf dieser Erweiterungsfläche ist der Neubau eines Discounters mit ca. 900 m² Verkaufsfläche (VK) und zusätzlichen Stellplätzen geplant.

Es soll die Möglichkeit bestehen, das Bestandsgebäude des Lebensmittel-Vollsortimenters baulich zu erweitern, so dass die VK bei max. 1.950 m² liegen kann. In dem Bestandsgebäude des heutigen Lebensmittel-Discounters soll eine ergänzende nahversorgungsrelevante Nutzung, voraussichtlich ein Drogeriemarkt, angesiedelt werden. Die maximale Verkaufsfläche kann bei 650 m² liegen.

Es entsteht ein Nahversorgungszentrum mit moderner, kundenorientierter Verkaufsfläche von insgesamt max. 3.500 m².

Durch den B-Plan Lünen Nr. 84, 1. Änderung soll zum einen die oben beschriebene Einzelhandelsentwicklung ermöglicht und gesteuert, zum anderen jedoch auch verdeutlicht werden, dass eine darüber hinausgehende Ausdehnung des Einzelhandels Richtung Westen nicht gewünscht ist.

-Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.-

Die für das Verfahren relevanten Gutachten (Immissionsschutzgutachten, Boden- und Verkehrsuntersuchungen) können bei der Abteilung Stadtplanung im Technischen Rathaus, Willy-Brandt-Platz 5 eingesehen werden.

Verfahrensschritte

  • 02.12.2008, Änderungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.08.2011 - 23.09.2011, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 22.08.2011 - 23.09.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 13.02.2012 - 13.03.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 13.02.2012 - 13.03.2012, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
  • 26.04.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 04.05.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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PlandarstellungBegründungUmweltbericht

Ihre Ansprechpersonen

  • Frau Sina Kittel-Wolf, Telefon: 02306 104-1458, E-Mail: sina.kittel-wolf.41@luenen.de
  • Herr Thomas Berger, Telefon: 02306 104-1509, E-Mail: thomas.berger.41@luenen.de