Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 033 "Innenstadt Südost", 6. Änderung

Anlass für das Änderungsverfahren des seit dem 25. Mai 1981 rechtskräftigen Bebauungsplanes Lünen Nr. 33 "Innenstadt Südost", 4. Änderung waren die Überlegungen zur Neuordnung und Aufwertung vorhandener Flächenpotentiale im Bereich der südöstlichen Innenstadt. Eingebettet ist die Flächenentwicklung im Rahmen des Programms "Stadtumbau West" in das Innenstadtkonzept Lünen 2012.

Im Geltungsbereich des o. gen. Bebauungsplans liegen zwei der Leit-Projekte aus dem Stadtumbau-Konzept der Stadt Lünen

* Entwicklung von Einzelhandelsflächen Am Christinentor zwischen Lange Straße und Pfarrer-Bremer-Straße,
* Neubebauung (Zentrum für Bildung und Kultur) auf der Freifläche auf der Südseite der Neuberinstraße

Die 1981 getroffenen Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen, sowie die festgelegten Verkehrsführungen entsprachen diesen aktuellen Zielvorgaben nicht mehr, so dass dieses Bauleitplanverfahren notwendig war. Der Gesamtbereich war städtebaulich neu zu ordnen. Nur so können diese geplanten Nutzungen - adäquate Ansiedlung von Einzelhandel und Entwicklung eines zentralen Kulturstandortes - zur Stärkung des südlichen Innenstadtbereiches ermöglicht werden.

Für die Entwicklung der Einzelhandelsflächen "Am Christinentor" bildet ein Nutzungskonzept des Investors die Basis für die Festsetzungen des Bebauungsplanes Lünen Nr. 33 "Innenstadt Südost", 6. Änderung. Zwei externe Fachbüros haben dieses Konzept architektonisch entsprechend umgesetzt. Dieses bildet den Rahmen für die getroffenen Festsetzungen im Bebauungsplan.

Das architektonische Konzept für ein Bildungs- und Kulturzentrum liegt konkret noch nicht vor, gleichwohl wird diese öffentliche Einrichtung bei den Festsetzungen mit berücksichtigt. Dafür wird auf der Südseite der Neuberinstraße auf einer Teilfläche der jetzigen Wiese ein entsprechendes Baufenster festgelegt. Dadurch, dass die ursprünglichen Festsetzungen -mehrgeschossige Bebauung- nie umgesetzt worden sind, sollen sie nunmehr endgültig aufgegeben und durch o. gen. Festsetzungen ersetzt werden.

Der Änderungsbereich umfasst den gesamten südlichen Teilabschnitt des rechtsgültigen Bebauungsplans, so dass lediglich die Teilfläche des Kirchengrundstückes - im Bebauungsplan als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt -, sowie die Parkplatzfläche an der Pfarrer-Bremer-Straße von den Änderungsplanungen ausgenommen bleiben.

-Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.-

Verfahrensschritte

  • 10.12.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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Ihre Ansprechpersonen

  • Herr Jörg Zimmermann, Telefon: 02306 104-1479, E-Mail: joerg.zimmermann.41@luenen.de
  • Frau Sina Kittel-Wolf, Telefon: 02306 104-1458, E-Mail: sina.kittel-wolf.41@luenen.de