Im Sinne einer geordneten Stadtentwicklung steuert die Stadt Lüdenscheid seit 2005 mit einem gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept die Einzelhandelsansiedlungen, Verkaufsflächen und Sortimentsverteilungen in der Stadt. Aufgrund der ständigen Veränderungen im Einzelhandel, der empirischen Situation in Lüdenscheid sowie der Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung zu diesem Thema ist eine Aktualisierung des Konzeptes geboten. Im Jahr 2013 fand die 1. Fortschreibung statt, nunmehr soll die 2. Fortschreibung erfolgen. Der Entwurf hierzu soll 1 Monat öffentlich ausgelegt werden. Im Anschluss daran soll der Rat der Stadt Lüdenscheid über die eingegangenen Anregungen entscheiden und das Einzelhandelskonzept 2023 als zu beachtendes städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschließen.