Flächennutzungsplan

24. Änderung des Flächennutzungsplanes

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes ist der Antrag eines privaten Projektentwicklers auf der Fläche Wohnbebauung zu errichten.
Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietes und die planungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Wohnbebauung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB erforderlich.

Bebauungspläne sind gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet derzeit als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dar. Dem Entwicklungsgebot der Bebauungsplanänderung aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 (2) BauGB kann dennoch entsprochen werden, da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB geändert wird (24. Änderung). Hierbei soll die Darstellung von „Öffentliche Grünfläche“ in „Wohnbaufläche" geändert wer-den.

 

Ansprechperson

  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de
  • Herr Timo Raddatz, Telefon: 05208 991-272, E-Mail: t.raddatz@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 09.04.2018 - 11.05.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 24.07.2018 - 31.08.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

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