Bebauungsplan

23. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide"

Ziel der Änderung ist es, für das Gebiet südwestlich der Straße „Am Pansbach“, nordwestlich der Wohnbebauung an der Straße „Milser Heide“, nordöstlich der „Heeper Straße“ und südöstlich des „Pansbaches“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes mit unterschiedlichen Bebauungsarten zu schaffen. Damit soll dem prognostizierten Bevölkerungswachstum (IT.NRW 2015) und einer damit verbundenen gestiegenen Nachfrage nach Wohnraum in der Großgemeinde Leopoldshöhe Rechnung getragen werden. Zu diesem Zweck werden neue Baugebiete für Einfamilienhaus-, Doppelhaus- und Mehrfamilienhausbebauung ausgewiesen, die ein angemessenes differenziertes Wohnungsangebot ermöglichen. Die Erschließung der neu geplanten Wohnbebauung soll über eine Stichstraße mit einem Wendehammer über die „Heeper Straße“ erfolgen, wodurch eine potenzielle Beeinflussung der umliegenden Bestandsbebauung durch das Neubaugebiet weitestgehend ausbleibt.

 

Ansprechperson

  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de
  • Herr Timo Raddatz, Telefon: 05208 991-272, E-Mail: t.raddatz@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 05.12.2017 - 05.01.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 09.10.2018 - 16.11.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 21.02.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.05.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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