Bebauungsplan

11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 "Mackenbrede" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Im Gemeindegebiet besteht eine starke Nachfrage nach baureifen Grundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser. Der Bedarf für Wohnungsbau ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Bevölkerungsvorausberechnung von IT NRW für den Prognosezeitraum bis 2040 geht von einem Bevölkerungswachstum von 11,5 % aus. In der Altersklasse 25 Jahre bis zu 40 Jahren rechnet IT NRW mit einer Bevölkerungszunahme von 8,6 %.

Die Gemeinde aktiviert Bauplätze im Innenbereich durch Maßnahmen zur Baulandmobilisierung (Baulückenkataster und Überplanung von Bebauungsplänen im Innenbereich). Die Fläche an der Uhlandstraße wird für die derzeitige Nutzung „Spielplatz“ nicht mehr benötigt und steht für neue Nutzungen zur Verfügung.

Die Gemeinde strebt auf der bisherigen Spielplatzfläche die Entwicklung einer Wohnbaufläche an. Diese Planung stellt eine Nachverdichtung dar.

Die vorhandene fußläufige Verbindung bleibt erhalten und wird gesichert.

Zu Umsetzung der städtebaulichen Ziele der Gemeinde Leopoldshöhe ist die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ erforderlich.

 

Ansprechperson

  • Herr Timo Raddatz, Telefon: 05208 991-272, E-Mail: t.raddatz@leopoldshoehe.de
  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 07.09.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.09.2017 - 26.10.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 26.04.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.08.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Impressum | Datenschutz