Flächennutzungsplan

26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Asemissen der Gemeinde Leopoldshöhe

Entlang der Heeper Straße im Ortsteil Asemissen soll ein Standort einer Feuerwache im südlichen Gemeindegebiet für die Gemeinde Leopoldshöhe errichtet werden. Bisher besteht am Schuckenteichweg ein alleiniger Standort der Feuerwehr Leopoldshöhe. Auslöser des Vorhabens ist die aktuelle Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes. Der Brandschutzbedarfsplan belegt, dass Einsatzorte im Süden der Gemeinde von der Feuerwache am Schuckenteichweg nicht in der vorgeschriebenen Zeit erreicht werden können. Als Grund dafür sind beispielsweise die zu großen Entfernungen und der Bahnübergang in Asemissen zu nennen. Ziel und Zweck der Planung ist es daher, diesen Missstand zu beheben.                                                                                                                                                            Durch eine Flächenanalyse potenzieller Standorte zeigte sich die Fläche an der Heeper Straße (Flurstück 1526, Gemarkung Asemissen) als alleiniger, realistischer, potenzieller Standort. Hier stimmen laut der Standortanalyse die Lage und die Anbindung. Darüber hinaus befindet sich die Fläche im Eigentum der Gemeinde.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 01/05 „Krähenholz“ setzt für den Änderungsbereich im nordöstlichen Bereich, unmittelbar an der Heeper Straße eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage fest, die zugleich als Kompensationsfläche dient. Der südwestliche Bereich ist als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten sowie der Zweckbestimmung Bürgerhaus festgesetzt. Zur Umsetzung des Vorhabens eines Feuerwehrgerätehauses ist mit vorliegender Änderung die bereits bestehende Fläche für „Gemeinbedarf“ bis zur Heeper Straße zu erweitern und mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ zu versehen. In enger Abstimmung mit der Feuerwehr wurde bereits ein Entwurfsszenario erarbeitet, welches sich aktuell in der Ausarbeitung befindet und als Grundlage für vorliegende Bauleitplanung dient.

Auch der gültige Flächennutzungsplan (FNP) ist anzupassen. 2017 wurde mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für den vorliegenden Änderungsbereich die bereits vorgesehene Darstellung von „Fläche für den Gemeinbedarf“ zurückgenommen und als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“, mit dem ein Seniorenwohnheim nördlich der Milser Heide entwickelt wurde.

Die Zustimmung der Bezirksplanungsbehörde wurde in Abhängigkeit zu einer gleichzeitigen Flächenrücknahme an anderer Stelle gesetzt. Hierbei bezog sich die Bezirksregierung auf die Ziele 3 und 4 im Regionalplan Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld in Kapitel B.I. 1. zur Siedlungsstruktur. Ziel 3 besagt, dass Kommunen mit überdurchschnittlich hohem Entwicklungsspielraum aufgefordert sind, Flächenüberhänge abzubauen. Ziel 4 benennt hier explizit das Instrument des Flächentausches, wonach Reserveflächenüberhänge abzubauen sind. Hierbei sind vorrangig solche Flächen zurück zu planen, die am ehesten dazu geeignet sind, dem Freiraum wieder zugeordnet zu werden. Diesem entsprach zum damaligen Planungsstand der Teilbereich B „Bobes Feld“.

Grundlage der Abstimmungen waren die damals vorliegenden Zahlen zum Siedlungsflächenbedarf der Gemeinde Leopoldshöhe im Jahre 2011. Der mittlerweile neu berechnete Siedlungsflächenbedarf für die Gemeinde Leopoldshöhe hat nun einen Bedarf von rd. 10 ha ergeben. Demnach wäre nach heutigen Erkenntnissen ein Flächentausch entsprechend der Ziele des Regionalplanes nicht mehr erforderlich. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde dennoch an einer Flächenrücknahme im Teilbereich B „Bobes Feld“ festgehalten.

Der Geltungsbereich der 26. FNP-Änderung ist identisch mit dem der 23. FNP-Änderung.

 

Ansprechperson

  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de
  • Fabian Bonati, Telefon: 05208/991272, E-Mail: f.bonati@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 08.01.2024 - 12.02.2024, FrĂĽhzeitige Beteiligung der Ă–ffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

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