Bebauungsplan

15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Asemissen im rückwärtigen Bereich der Hauptstraße und wurde lange Zeit durch eine Gärtnerei genutzt. Nach Aufgabe der früheren Gärtnerei beabsichtig der Investor hier die Realisierung von Wohnbebauung. Der knapp 0,5 ha große und zentral gelegene Bereich, welcher sich i.W. als Grünland mit einigen Gehölzen darstellt, ist von Wohnbebauung umschlossen und bereits heute durch die Schlangenstraße sowie den Starenweg erschlossen. Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist der Änderungsbereich als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt. Für den westlichen Bereich an der Hauptstraße sowie die umliegenden Flächen ist ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Eine Realisierung der angestrebten Wohnnutzung ist planungsrechtlich, aufgrund der Ausweisung als landwirtschaftliche Fläche somit derzeit nicht möglich, daher wird eine Änderung des Bebauungsplans angestrebt.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Ermöglichung von Wohnbebauung mit einer städtebaulich geordneten Entwicklung. Die geplante Entwicklung wird für städtebaulich sinnvoll erachtet, insbesondere aufgrund der zentralen Lage, der geplanten - und in Leopoldshöhe auch benötigten - unterschiedlichen Gebäudetypen und den damit verbundenen Wohnungsangeboten.

Die Mobilisierung von innerörtlichen Frei- und Reserveflächen stellt ein besonderes Planungsziel der Gemeinde Leopoldshöhe dar. Somit sollen in dem zentral gelegenen vorliegenden Planbereich Nachnutzungen der Grundstücke und weitere Nachverdichtungen ermöglicht werden.

Die Ziele des Bodenschutzes und der Nachverdichtung im Innenbereich gemäß BauGB können durch die Mobilisierung der innerörtlichen Fläche sehr gut umgesetzt werden. Die Inanspruch-nahme zusätzlichen Freiraums in Ortsrandlage wird reduziert, aufgrund der hervorragenden Lage zum Ortszentrum kann zudem auch das Verkehrsaufkommen gemindert werden. Die Entwicklung des Plangebiets nach den kommunalen Zielsetzungen erfordert ein Bebauungsplanverfahren im Sinne des § 1(3) BauGB.

 

Ansprechperson

  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de

Verfahrensschritte

  • 26.07.2021 - 11.08.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.08.2021 - 24.09.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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