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Satzung
Entwicklungssatzung Bergstraße

Mit der Aufstellung der Satzung soll die im Außenbereich liegende bebaute Fläche, gemäß des Flächennutzungsplanes, als im Zusammenhang bebauter Ortsteil festgelegt werden und die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Bauvorhaben innerhalb des bestehenden bebauten Bereichs vorgegeben werden.

Ansprechperson

  • Herr Martin Rhode, Telefon: 05481 33540, E-Mail:
  • Herr Wolfgang Schimmel, Telefon: 05481 33528, E-Mail:
  • Frau Anna Hagedorn, Telefon: 05481 33506, E-Mail:
Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

  • 07.12.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.12.2021, Entwurfsbeschluss
  • 03.01.2022 - 10.02.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 07.11.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.11.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Planungsunterlagen

Quicknavigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. den jeweiligen Ansprechpersonen.

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