Stadt lbvbrandenburg

luftrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse

Der Planfeststellungsbeschluss ist der Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens. Diese werden öffentlich ausgelegt. Der Vorhabenträger bekommt dadurch Baurecht. Planfeststellungsbeschlüsse können durch Nachträge geändert werden.

Im Folgenden können Sie sich über die luftrechtlichen Planfeststellungsbeschlüsse und deren Nachträge informieren.


Kontakt

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld

Dezernat 41 –
Fachplanung, Umwelt-, TÖB-Angelegenheiten
Frau Kegel
+49 33424266-4125